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Mit Immobilien Steuern sparen: Die besten Tipps

28. September 2022

Jährlich wird sie fällig und ist für den einen Fluch, für den anderen Segen. Die Rede ist von der Steuererklärung. Doch wer die Kniffe richtig versteht und rechtzeitig zu seinen Gunsten verwendet, kann Freibeträge geltend machen. So lassen sich durch den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses für Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften deutliche Steuervorteile geltend machen.

Jährlich wird sie fällig und ist für den einen Fluch, für den anderen Segen. Die Rede ist von der Steuererklärung. Doch wer die Kniffe richtig versteht und rechtzeitig zu seinen Gunsten verwendet, kann Freibeträge geltend machen. So lassen sich durch den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses für Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften deutliche Steuervorteile geltend machen. Hohe Rückzahlungen von Steuervorauszahlungen sind in der Praxis meist die logische Konsequenz.

Im Folgenden werden in Kürze die wichtigsten Steuertipps für Immobilienbesitzer vorgestellt. Dabei richten sich die Tipps sowohl an jeden und jede mit Eigentumsrechten an Wohnung oder Haus. Welche Handwerkerleistungen können in welchem Umfang geltend gemacht werden? Gibt es verschiedene Grenzen bei der Einreichung von Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen? Was ist beim Home Office mit separatem Arbeitszimmer und energiebezogener Sanierung zu beachten und in welchem Maß einzusparen?

Das Arbeitszimmer im eigenen Wohnraum

Es gibt gute Nachrichten bei der immer häufiger vorliegenden Eigennutzung, die sich in Form von Ausnahmen widerspiegeln. Dazu gehört zum Beispiel das Arbeitszimmer. In dem Fall stimmen die Vorgaben mit denen von Mietern überein. Ein Zimmer kann mit seiner Fläche und anteilig verbrauchten Energie- und Telekommunikationskosten steuerlich geltende gemacht werden, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt. Zudem darf er nur in einem Prozentsatz von 10 Prozent für den privaten Gebrauch verwendet werden. Selbstständige, die ihre Arbeit vollumfänglich aus dem Arbeitszimmer ausüben können, können die durch das Arbeitszimmer anteilig entstehenden Kosten in Form von Werbekosten zu 100% steuerlich absetzen.

Erbrachte Handwerkerleistungen geltend machen

Die meisten, geläufigen Steuereinsparungen für Immobilieneigentümer ergeben sich aus der Vermietung. Wer demnach sein Wohneigentum vermietet, kann den Gesetzesvorlagen nach die meisten steuerlichen Vorteile erzielen. Denn im Vergleich zur alternativen Eigennutzung werden bei der Vermietung versteuerbare Einkünfte erzielt. Pro Jahr können insgesamt bis zu 1.200 Euro in Form von Handwerkerkosten von der Steuerlast abgezogen werden. Bei der Einreichung und Geltendmachung der Rechnungen ist dabei darauf zu achten, dass nur die Arbeitskosten summiert werden. So können Eigentümer effizient mit Immobilien Steuern sparen. Die entstandenen Materialkosten können nämlich gemäß des geltenden Einkommensteuergesetzes nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis

Durch die Anrechnung von haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich noch weitere Steueranteile sparen. So gehören Reinigungskräfte, die Reinigung von Dachrinne oder Fassade, Gartenarbeiten, sowie der Winterdienst zu den entsprechenden Dienstleistungen. Wie hoch die Steuerlast um diese Dienste gemindert werden kann, richtet sich dem Gesetzgeber nach, nach der Art der Anstellung. Handelt es sich um eine Tätigkeit auf 450-Euro-Basis, dürfen pro Jahr bis zu 510 Euro abgerechnet werden. Handelt es sich stattdessen um eine sozialversicherungspflichtig ausgeübte Anstellung, ist eine Steuerersparnis bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich. Der Steuererklärung sind die entsprechenden Nachweise rechtzeitig beizufügen.

Energiebezogene Sanierung

Wer sich als Eigentümer um die Verbesserung der Energiebilanz des Eigenheims oder der Eigentumswohnung kümmert, kann weiterhin mit Immobilien Steuern sparen. Denn nach Abschluss der Sanierungen mit Fokus auf die Verringerung der Energiekosten lassen sich 7 Prozent der Kosten bis maximal 14.000 Euro steuerlich geltend machen. Für das Jahr darauf ist zudem eine Ermäßigung der Steuerlast um bis zu 12.000 Euro und damit 6 Prozent möglich. Damit die Kosten für die Sanierung und Modernisierung angerechnet werden können, hat die Immobilie ein Baujahr von vor mindestens zehn Jahren vorzuweisen. Mit dem Blick auf das Arbeitszimmer, den Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und der Sanierung zur Verringerung der Energiekosten lassen sich nachweislich mit Immobilien Steuern sparen.